Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 – Botrush, Dennis Meyer
Inhaltsverzeichnis▼
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über KI-Beratung, Workflow-Automatisierung, Entwicklung von KI-Anwendungen sowie verwandte Dienstleistungen, die Dennis Meyer, handelnd unter dem Namen Botrush (nachfolgend „Auftragnehmer"), mit Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber") schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche oder textformliche Angebote des Auftragnehmers und deren ausdrückliche Annahme durch den Auftraggeber zustande. Kontaktanfragen über die Website, telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschriebenen Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern das vereinbarte Ergebnis erreicht wird (Dienstvertrag). Soweit nichts anderes vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg (kein Werkvertrag).
(3) Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird auf zusätzlichen Aufwand und ggf. Mehrkosten hinweisen, bevor er entsprechende Leistungen erbringt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung hinzuzuziehen, soweit dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es kommen folgende Vergütungsmodelle zur Anwendung:
- Monatliches Retainer: Pauschalbetrag für einen definierten Leistungsumfang pro Monat.
- Stundensatz: Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei monatlichen Retainern ist die Vergütung jeweils zum ersten Werktag des Leistungsmonats fällig.
(4) Bei Stundensatz-Vereinbarungen werden erbrachte Leistungen monatlich nachträglich abgerechnet. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer eine Aufstellung der geleisteten Stunden zur Verfügung.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Projekte ab einem Auftragswert von 1.000 € eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Vertragsschluss zu verlangen.
Hinweis Kleinunternehmerregelung: Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer; es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere:
- Rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge und Materialien.
- Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis.
- Zeitnahe Rückmeldung auf Anfragen und Zwischenergebnisse des Auftragnehmers.
- Sicherstellung, dass bereitgestellte Daten und Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstandene Mehraufwände können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Arbeitsergebnisse (z. B. Software, Konzepte, Dokumentation, Automatisierungen) erstellt, verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(3) Eigene Werkzeuge, Methoden, Frameworks und Hintergrundwissen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich als Lieferergebnis vereinbart sind, verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Software keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konzepte, Preisgestaltung und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist, (b) bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, oder (c) von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen, Drittanbieter-Software oder -Diensten (z. B. OpenAI, n8n, Zapier) entstehen, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit eines Retainer-Vertrags beginnt mit dem vereinbarten Startdatum und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Retainer-Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Projektverträge enden mit Abschluss des vereinbarten Projekts, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer Monatsrechnung in Verzug gerät.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: März 2026 · Botrush, Dennis Meyer · Impressum · Datenschutz